Lebendfangfalle genehmigen?

Eine Landstraße führt durch unser Jagdrevier. Da­runter liegt ein Rohr, durch das ein Bach fließt. Füchse nutzen das Rohr als Wechsel. Dürfen wir in das Rohr eine Lebendfangfalle aufstellen? Wie müsste der jetzt geforderte Fallenmelder aussehen?

Die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in oder an einem Gewässer bedarf der Genehmigung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Anlage nicht der Unterhaltung des Gewässers dient. Sie möchten ein Rohr mit einer Lebendfangfalle ergänzen. Hier dürfte eine genehmigungspflichtige Handlung vorliegen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Neuerrichtung oder die wesentliche Veränderung einer bestehenden Anlage handelt.

Zuständig ist die Untere Wasserbehörde beim Kreis. Sie wird aller Voraussicht nach keine...