Klauseln im Jagdpachtvertrag?

Unser Jagdrevier wird 2015 neu verpachtet. Es handelt sich um eine Genossenschaftsjagd mit Niederwild. Die Wildbestände sind in den vergangenen Jahren drastisch eingebrochen. Zudem sind wir unsicher, ob ein neues Jagdgesetz die jagdbaren Arten weiter einschränken wird. Deshalb möchten wir in den Pachtvertrag eine Klausel einfügen, durch die wir die Jagdpacht kürzen können, wenn der Bestand an jagdbarem Wild rapide sinkt. Ist es rechtlich möglich, solche Bedingungen in den Pachtvertrag einzufügen?

Verpächter und Pächter können in einem Jagdpachtvertrag durchaus Regelungen für den Fall treffen, dass im Laufe des Pachtvertrags sich bestimmte Risiken realisieren. Ein solches Risiko kann der Wegfall der Bejagungsmöglichkeit einer Wildart sein, die für ein Revier bei Abschluss des Jagdpachtvertrags noch eine entscheidende Rolle gespielt hat. Eine Regelungsmöglichkeit besteht hierbei unabhängig davon, ob der Wegfall der Bejagungsmöglichkeit durch einen Populationseinbruch bzw. -verlust bedingt ist, oder aber eine zukünftige gesetzliche Regelung eine Wildart dauerhaft von der Bejagung ausnimmt.

Es sind also Regelungen denkbar, die eine Vertragsanpassung bzw. sogar eine konkrete Rechtsfolge vorsehen, wie etwa die Preisanpassung oder sogar ein...