Jagdstörung durch Wegbenutzung

An einer Grenze meines Jagdreviers führt ein geschotterter Weg vorbei. Ein anderer Jäger (kein Jagdnachbar) nutzt diesen Weg, um in sein Revier zu fahren. Meine Bitte, doch einen direkten Weg zu nutzen, lehnt er ab. Seine mittlerweile regelmäßigen An- und Abfahrten stören mich beim Ansitz. Wie ist die Rechtslage?

Bei dem beschriebenen Weg handelt es sich offenbar um einen Wirtschaftsweg. Diese dienen zumeist der Erschließung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke. Grundsätzlich dürfen sie deshalb nur zu diesen Zwecken befahren werden. Hierzu gehört auch die Jagd.

Ob das Revier des anderen Jägers im vorliegenden Fall durch den Wirtschaftsweg erschlossen ist, lässt sich von hieraus nicht beurteilen. Da sein Revier aber scheinbar durch andere öffentliche Wege erreicht werden kann, spricht einiges dagegen. Es ist also fraglich, ob er den Weg nutzen darf. Dies ist allerdings ein straßenrechtliches bzw. öffentlich-rechtliches Problem und führt noch nicht dazu, dass Sie dem Jäger ein Befahren des...