Jagdpächter lockt Schwarzwild an

Der Jagdpächter des Nachbarreviers lockt an der Grenze zu unserem Revier Wildschweine an, indem er Bäume mit Holzteer bestreicht und da­runter Körnermais streut. In unserem Revier sind aufgrund dieser Praktiken bereits enorme Schäden entstanden. Darf der Pächter so nah an der Grenze die Wildschweine anlocken? Ist dies überhaupt erlaubt?

Futterplätze und Kirrungen dürfen nach § 28 II Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen (LJG NRW) innerhalb von 75 m zur Grenze nur dann errichtet werden, wenn hierzu mit dem jeweiligen Jagdnachbarn eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden kann die Untere Jagdbehörde Ausnahmen zulassen, sodass...