Jagdpächter – Fehlverhalten dulden?

In unserer Jagdgenossenschaft steht die Revier­verpachtung an. Können bzw. dürfen wir die Jagd an jemanden verpachten, von dem bekannt ist, dass er die in NRW aktuell noch verbotene Nachtzieltechnik einsetzt? Machen sich Genossen mit eigenem Jagdschein strafbar, wenn sie dies dulden? Was kann der einzelne Jagdgenosse tun, wenn die Gemeinschaft überstimmt?

Verstößt ein Jagdpachtbewerber nachweislich gegen Bestimmungen des Jagd- oder Waffenrechts, handelt es sich um einen ungeeigneten Bewerber, weil dieser nicht die erforderliche Gewähr dafür bietet, dass er dauerhaft seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen kann und will. Unter bestimmten Umständen könnte sogar das vorzeitige Ende des Jagdpachtvertrags drohen, wenn dieser als Jagdpächter gegen jagd- oder waffenrechtliche Bestimmungen verstößt oder wegen zuvor begangener Verstöße noch zur Verantwortung gezogen wird.

Im Moment ist in NRW der Einsatz von Nachtsichttechnik in Kombination mit einer Schusswaffe noch nicht zulässig. Hier stehen erst für die Zukunft kurzfristig Änderungen auf Landes- und auf Bundesebene mit Blick auf die Bejagung von Schwarzwild an.

Allerdings kann nur...