Jagdpachtvertrag einhalten?

Bis Ende März 2017 habe ich ein Niederwildrevier gepachtet. Muss ich den Vertrag einhalten, wenn in Nordrhein-Westfalen ein neues Landesjagdgesetz in Kraft tritt?

Grundsätzlich gelten Jagdpachtverträge auch dann weiter, wenn sich während der Jagdpachtperiode die jagdrechtlichen Vorschriften ändern. Allerdings sind in Jagdpachtverträgen mitunter vertragliche Sonderkündigungsrechte für den Fall vereinbart, dass eine bestimmte Situation eintritt. Ein typisches Beispiel ist die „Hasenklausel“. So gibt es Jagdpachtverträge, die ein Sonderkündigungsrecht für den Fall vorsehen, dass der Hase...