Jagdgenossenschaft zahlt kein Jagdgeld

Vor Jahren ist unser Jagdvorsteher erkrankt. Ein Kollege übernahm befristet sein Amt. Er hat zuletzt im Januar 2019 das Jagdgeld für 2018 ausgezahlt. Im Mai 2020 hatten wir ihn schriftlich aufgefordert, das Geld für 2019 auszuzahlen. Doch er weigert sich, es fehlten Rechnungen zur Wildschadensregulierung. Seit fünf Jahren hat bei uns keine Jahreshauptversammlung mehr stattgefunden.

Durch die Verpachtung des Jagdbezirkes erzielt eine Jagdgenossenschaft jährlich Einnahmen. Zieht man davon die Verwaltungskosten und sonstige Verbindlichkeiten ab, bleibt der Reinertrag übrig. Jeder Jagdgenosse hat entsprechend seiner Flächengröße einen Anspruch auf Auszahlung seines Jagdgeldes aus dem Reinertrag. Dieser Auskehranspruch entsteht mit Ablauf des Jagdjahres, wobei unter gewöhnlichen Umständen eine Frist von gut zwei Monaten zuzubilligen ist, bis das Jagdgeld berechnet worden ist. Ein Jagdjahr läuft vom 1. April bis zum 31. März des Folgejahres. Etwa ab Juni kann daher von der Fälligkeit des Auskehranspruchs für das vergangene Jagdjahr ausgegangen werden.

Die Genossenschaftsversammlung...