Jagd wegen Radweg weniger wert?

Die Gemeinde will durch unser Jagdgebiet einen teils zugewachsenen Weg als Radweg ausbauen. Er führt durch ein Landschafts- und Naturschutzgebiet. Hier halten sich Rehe, Hasen, Fasane und Rebhühner auf. Landschaftsbeirat und BUND lehnen den Plan ab, doch der Umweltausschuss des Kreises hat das Projekt abgenickt. Kann unsere Jagdgenossenschaft Ausgleich von der Gemeinde fordern, weil der Jagdwert gemindert wird?

In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch einer Jagdgenossenschaft ein Anspruch auf Jagdwertminderung zusteht, wenn durch den Neubau etwa einer Straße unter Inanspruchnahme von Grundeigentum der Jagdbezirk durchschnitten wird. Die Gerichte billigen nicht nur dem Grundstückseigentümer eine Entschädigung für den Flächenverlust zu, sondern auch der Jagdgenossenschaft, weil ihr Jagdausübungsrecht beeinträchtigt wird. Diese Entschädigung kann auch nur der Jagdgenossenschaft zustehen, weil der einzelne Jagdgenosse in Deutschland zwar Jagdrechtsinhaber ist, aber nicht über das allein der...