Wochenblatt-Leserin Insa W. in F. fragt: Auf einer unserer Wiesen laufen ca. 25 Hühner frei herum. Diese hatten in den vergangenen beiden Nächten Besuch vom Fuchs. Leider unternimmt der Jagdpächter seit Jahren nichts gegen zu viele Füchse oder auch Kaninchen und Hasen. Gibt es eine Pflicht, die Zahl von Füchsen oder auch Hasen im Rahmen zu halten? Was können wir tun, wenn der Jagdpächter nichts unternimmt?
Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE, nimmt Stellung: Füchse unterliegen keiner Abschussplanung, sodass sich der Vorwurf einer unzureichenden Bejagung der Füchse kaum belegen lässt. Auch schreibt weder das Bundes- noch das Landesjagdgesetz NRW vor, dass Füchse in einer bestimmten Anzahl zu regulieren sind.
Denkbar wären im Einzelfall behördliche Anordnungen als Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung bzw. -prävention. Dies ist aber aktuell nicht der Fall, da keine Seuchenlage besteht.
Durch Füchse weniger Niederwild
Ein durchsetzbarer Anspruch auf eine effektive Regulierung von Füchsen gegenüber dem Jagdausübungsberechtigten ist daher folglich nicht gegeben. Gleichwohl liegt eine scharfe Prädatorenbejagung in dessen eigenem Interesse, da sich dies erfahrungsgemäß im Revier positiv auf die Entwicklung des Niederwilds auswirkt.
Hühner selbst schützen
Auch in Bezug auf Hasen und Kaninchen wird keine Abschusshöhe vorgeschrieben. Als Tierhalter sollten Sie in dieser Situation den Fokus auf die eigene Schadensprävention richten, indem Sie durch geeignete Maßnahmen Füchse von den Hühnern abhalten. Dazu zählt, die Wiese wilddicht einzuzäunen. Ebenso sollten Sie die Hühner nachts einsperren.
Sie sollten aber auch das Gespräch mit dem Jäger suchen und ihn bitten, der Prädatorenbejagung mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
Bei der Jagdverpachtung beachten
Weiterhin ist Ihr Anliegen ein Thema für die Jagdgenossenschaftsversammlung – insbesondere, wenn es um die Verpachtung geht. Bei Pachtbewerbern sollte gezielt gefragt werden, wie diese zur Prädatorenbejagung stehen.
Es könnte beispielsweise dann im Jagdpachtvertrag aufgenommen werden, dass sich der Jagdpächter verpflichtet, der Prädatorenbejagung unter Einschluss der Fallenjagd nachzugehen. Wenn er dies selbst etwa aus zeitlichen Gründen nicht machen will, könnte an die Einbindung weiterer Jäger gedacht werden, was sich ebenso in den Pachtvertrag aufnehmen lässt.
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(Folge 41-2023)