Hat der Landwirt das Wahlrecht?

Als Lohnunternehmer wurde ich von einem Jagdpächter beauftragt, alle Wildschäden im Revier zu beseitigen. Ein betroffener Landwirt möchte das nicht mehr und will einen anderen Lohnunternehmer damit beauftragen. Kann er das einfach so machen oder muss er den Lohnunternehmer akzeptieren, den der Jagdpächter beauftragt hat?

Der Geschädigte hat grundsätzlich das Wahlrecht, ob er von dem Ersatzverpflichteten die sogenannte Naturalrestitution, also die Beseitigung des Wildschadens durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangt, oder aber Geldersatz. Macht der geschädigte...