Wochenblatt-Leser Norbert M. in H. hat ein Jagdrevier gepachtet und für die Bewirtschaftung einen gebrauchten Schlepper gekauft. Kann er diesen Kfz-steuerbefreit und somit mit einer grünen Nummer anmelden?
Florian Richter, Pressestelle der Generalzolldirektion, Bonn, kann informieren: Die verwendungsbezogenen Steuerbefreiungen sind in § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) aufgeführt. Die Verwendung eines Fahrzeugs im Rahmen der Jagdpacht ist dort nicht genannt.
In land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Insbesondere kommt auch die Steuerbefreiung gemäß § 3 Nummer 7 KraftStG nicht in Betracht, da gemäß § 3 Nummer 7 KraftStG das Halten von Zugmaschinen (ausgenommen Sattelzugmaschinen) nur von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, solange diese Fahrzeuge ausschließlich in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet werden.
Der Begriff „land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb“ im Sinne des KraftStG ist in Anknüpfung an bewertungsrechtliche Gesichtspunkte zu bestimmen (§§ 33 und 34 Bewertungsgesetz).
Güter erzeugen und verwerten
Demnach ist ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb eine Wirtschaftseinheit, in der die Produktionsfaktoren Boden, Betriebsmittel und menschliche Arbeit zusammengefasst sind und aufeinander abgestimmt planmäßig eingesetzt werden, um Güter (zum Beispiel Nahrungsmittel, Rohstoffe, Pflanzen, Zuchttiere) zu erzeugen und zu verwerten oder Dienstleistungen bereitzustellen.
Die Verwendung einer Zugmaschine im Rahmen einer Jagdpacht durch den Jagdpächter ist somit nicht von einer Kraftfahrzeugsteuerbefreiung umfasst.
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(Folge 27-2023)