Wir haben uns beim nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministerium erkundigt, ob die Abschusspläne noch einzuhalten sind. Das Ministerium teilte mit, dass die Abschusspläne nicht automatisch durch das In-Kraft-Treten des Ökologischen Jagdgesetzes erlöschen. Denn eine neue Rechtslage berührt nicht die Gültigkeit eines Verwaltungsaktes.
Aber: Nach dem neuen Gesetz darf Rehwild ohne behördlichen Abschussplan erlegt werden. Es gibt also keine Abschussfestsetzungen mehr, die eine behördliche Abschussplanung voraussetzen. Folglich entfaltet der Verwaltungsakt „Rehwildabschussplan“ keine Bindungswirkung mehr. „Übersetzt“ heißt das: Die Rehwildabschusspläne sind nicht mehr zu erfüllen.
Das Ministerium empfiehlt, dass Jagdpächter und -verpächter zukünftig eine Vereinbarung treffen, damit Rehwild zwar ohne behördlichen Abschussplan, aber nicht „planlos“ bejagt wird.