Geocaching-Touren im Wald?

Ein Hotelbesitzer will für seine Gäste rund um unser Dorf „Caches“ anlegen. Er möchte Geocaching-Touren zur „Stärkung des Gruppengefühls“ für private Gesellschaften mit Hotelaufenthalt und Verpflegung im Wald anbieten. Ist diese gewerblich betriebene und kommerziell genutzte Form des Geocaching ohne Zustimmung der Jagdpächter und der Grundeigentümer möglich?

Das Betreten des Waldes ist nach § 14 Bundeswaldgesetz und § 2 Landesforstgesetz (LForstG) NRW nur zum Zwecke der Erholung gestattet. Wenn der Betreiber eines Hotels in einem Wald Caches anlegt, um geführte Geocaching-Touren für seine Gäste anzubieten und damit eine kommerzielle Nutzung des Waldes durch ihn stattfindet, ist dies nicht mehr vom Erholungszweck im Sinne des Gesetzgebers gedeckt. Der Wald dient in diesem Falle nicht primär der Erholung, sondern der Gewinnerzielung.

Selbst bei einer anderen Betrachtungsweise wäre nach § 2 Abs. 4 LForstG zu beachten, dass organisierte Veranstaltungen im Wald...