Genügt Kopie des Jagdscheins?

Als Jäger bin ich oft an verschiedenen Orten in Deutschland. Muss ich unbedingt den Original-Jagdschein und die Original-Waffenbesitzkarte mitführen oder reicht eine Kopie?

Bei der Ausübung der Jagd muss ein Jäger in Deutschland jeweils im Original seinen Personalausweis, seinen Jagdschein und beim Führen einer eigenen Schusswaffe auch seine Waffenbesitzkarte mit sich führen. Diese Dokumente muss er, etwa im Falle einer polizeilichen Kontrolle, im Original vorlegen können, da bei einfachen oder beglaubigten...