Füchse „plündern“ Geflügel am Hof

Wir halten auf unserem Hof Hühner, Enten und Gänse. Seit etwa drei Jahren wird unser Hühnerhof regelrecht durch Füchse geplündert, sogar über Tag. Der Jagdpächter wird des Problems nicht Herr. Können wir Entschädigung verlangen bzw. den Jagdpachtvertrag kündigen?

Verluste an Vieh und Haustieren, die durch einen Fuchs verursacht werden, stellen keinen ersatzpflichtigen Wildschaden im Sinne von § 29 Bundesjagdgesetz (BJG) dar. Vom Jagdpächter zu ersetzen sind lediglich Schäden, die an Grundstücken oder deren Bewuchs von Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen verursacht worden sind. Deshalb kann im vorliegenden Fall eine Entschädigung vom Jagdpächter nicht verlangt werden, auch nicht aufgrund anderer Rechtsvorschriften.

Die geschilderte Untätigkeit des Jagdpächters bei der Fuchsbejagung dürfte auch noch keinen ausreichenden Grund für eine außerordentliche Kündigung...