Flächenkauf nachweisen?

In der Satzung unserer Jagdgenossenschaft konnten wir keine Informationen finden, mit welchen Unterlagen oder Dokumenten ein Jagdgenosse einen Flächenzukauf anzuzeigen hat. Reicht eine schriftliche Erklärung des Jagdgenossen über einen Flächenkauf aus? Oder werden die ersten beiden Seiten des Kaufvertrages benötigt, aus dem der Käufer, der Verkäufer sowie die genaue Flurbezeichnung und Flächengröße hervorgehen?

Die Satzungen der Jagdgenossenschaften enthalten keine Regelung, in welcher Form ein Jagd­genosse den Nachweis darüber zu erbringen hat, dass er Eigentümer von Grundflächen im Jagdgenossenschaftsbezirk geworden ist. Die Vorlage des Kaufvertrages bzw. auch...