Fahrten durch das Nachbarrevier

Leserfrage: Darf der Nachbarjagdpächter sein Auto in meinem Revier parken und dann zu seinem Ansitz gehen?

Walter J. in F. fragt: Ich habe ein Jagdrevier gepachtet. Der Nachbarjagdpächter fährt regelmäßig durch mein Revier, obwohl das keinesfalls der kürzeste Weg ist. Neuerdings parkt er sein Auto in meinem Revier und geht dann mit der Waffe zu seinem Ansitz. Wie ist die Rechtslage?

Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE, nimmt Stellung: Nach § 39 II Nr. 6 Bundesjagdgesetz stellt es lediglich einen Ordnungswidrigkeitstatbestand dar, wenn ein Jäger (unbefugt zur Jagd ausgerüstet) sich im fremden Revier außerhalb der zum „allgemeinen Gebrauch bestimmten Wege“ aufhält.

Jagdwaffe nicht schussbereit

Solange der Jäger sich auf derartig bestimmten Wegen aufhält, bestehen keine Bedenken, wenn dieser seine Jagdwaffe zugriffs- jedoch nicht schussbereit bei sich führt. Denn nach geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen ist dies auf dem Weg zur direkten Jagdausübung auch außerhalb des eigenen Revieres zulässig und ebenso auf dem direkten...