Fahrsilo gegen Wildschweine abriegeln?

Das Veterinäramt hat bemängelt, dass unser Fahrsilo zwar von drei Seiten von Mauern umschlossen ist, vorne aber nicht mit einem Gitter abgeriegelt werden kann. Das müsse sein, damit Wildschweine nicht davon fressen können. Ist das so rechtens? Ich habe noch nie davon gehört. Gilt das auch, wenn das Futter für die Biogasanlage bestimmt ist? Muss das Silo dann auch rundum geschlossen sein?

Die Klassische Schweinepest und aktuell insbesondere die an der Ostgrenze der Europäischen Union grassierende Afrikanische Schweinepest stellen eine ständige Gefahr für die hiesigen Schweinebestände dar. Frei zugängliche Futterlagerstellen können von infizierten Wildschweinen über die Ausscheidung von Kot und Urin kontaminiert werden. Es besteht die Gefahr, dass anschließend die Erreger mit dem Futter in den Stall eingetragen werden. Deshalb enthält die Schweinehaltungshygieneverordnung die Vorschrift, dass der Tierhalter sicherzustellen hat, dass Futter und Einstreu vor Wildschweinen sicher geschützt gelagert werden. Die konsequente...