Besteht Entschädigungsanspruch?

Leserfrage: Muss ich Jagdpacht für die von einem Wildschutzzaun umgebene Fläche bezahlen?

Wochenblatt-Leser Anton C. in R. fragt: Ich besitze eine Eigenjagd im Land Brandenburg. In dieser Jagd befindet sich eine 2-ha-Forstfläche eines Dritten. Sie ist vor etwa zehn Jahren aufgeforstet und mit einem etwa 2 m hohen Wildschutzzaun eingefriedet worden. Hat der Eigentümer Anspruch auf Jagdpacht, obwohl ich diese Fläche nicht bejagen kann?

Jürgen Reh, Rechtsanwalt, VJE, informiert: Unter der Maßgabe, dass diese Fremdfläche Ihrem Eigenjagdbezirk durch eine Angliederungsverfügung der Unteren Jagdbehörde angegliedert worden ist, steht dem Eigentümer dieser Fremdfläche ein gesetzlicher Entschädigungsanspruch nach § 4 des brandenburgischen Landesjagdgesetzes (LJG) zu. Dieser Entschädigungsanspruch entspricht nach § 4 der Höhe des anteiligen Jagdgeldes, das in den an den Eigenjagdbezirk angrenzenden Jagdgenossenschaften...