Auch Zaun vom Wild zerstört

Wir hatten unser Grünland mit einem Wildzaun eingezäunt. Nun haben wir einen Wildschaden auf der Fläche, der Zaun wurde von den Schweinen ebenfalls zerstört. Wer kommt für den Schaden am Zaun auf?

Unter den als Wildschaden nach § 29 I Bundesjagdgesetz zu ersetzenden Schaden zählt auch ein Schaden an einem sogenannten wesentlichen Grundstücks­bestandteil. Handelt es sich um einen Zaun mit massiver Bauart, dessen Pfosten in das Erdreich eingelassen...