Geht Waldvorsteher zu weit?

Seit einiger Zeit haben wir einen neuen Waldvorsteher, mit dem es Probleme gibt. Er vergibt Holz an Nicht-Anteilseigner und schneidet Böschungen und Feldwege bis zu 3 m in den Wald hinein frei. Müssen wir das dulden?

Der Vorstand Ihrer Waldgenossenschaft besteht aus einer Person, dem sogenannten Waldvorsteher. Dies ist nach dem Gemeinschaftswaldgesetz auch zulässig. Der Vorsteher hat die Aufgabe, die laufenden Geschäfte zu führen und das Gemeinschaftsvermögen im Rahmen des Gesetzes und der Satzung zum Nutzen der Anteilsberechtigten und des öffentlichen Wohls nach forstwirtschaftlichen Grundsätzen zu bewirtschaften sowie pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten. Hierzu gehört...