Bei der Errichtung von Weidezäunen sind rechtliche und fachliche Aspekte zu beachten. Die Aufstellung eines festen Zaunes auf Dauer ist für Landwirte genehmigungsfrei, für Nichtlandwirte dagegen genehmigungspflichtig. Deswegen ist eine Kontaktaufnahme mit der örtlichen Baubehörde und ggf. Landwirtschaftsbehörde zu empfehlen, bei der das Beweidungskonzept erläutert wird. In der Regel ist dann die Errichtung von temporären Zaunanlagen zur Gewährleistung der Hütesicherheit kein Problem.
Aufgrund des isolierenden Wollstapels sind für das Hüten von Schafen leistungsfähige Netzgeräte einzusetzen. Die Zaunspannung sollte mindestens 4000 Volt, besser über 5000 Volt betragen. Weil auch bei Bewuchs noch genügend Zaunspannung vorhanden sein soll, sind Geräte mit mindestens 3,5 Joule Ladeenergie zu empfehlen. Damit können bis zu zwölf Netze mit je 50 m Länge versorgt werden.
Für temporäre Schafweiden bieten sich zur Umzäunung in erster Linie Netze mit 85 bis 110 cm Höhe an. Die Maschenweite sollte unten geringer sein, um das „Kopfdurchstrecken“ zu verhindern. Die Ecken werden mit Heringen stabilisiert. Spitze Winkel sollten vermieden werden. Ab Zaunlängen von 400 m sind Netze mit sowohl Nirosta- als auch Kupferleiter zu empfehlen, um Spannungsabfall zu verhindern. Nirosta ist sehr stabil, Kupferleiter sehr gut leitfähig. Die unterste horizontale Litze ist wegen Erdkontakt nicht stromführend. Die Funktionsfähigkeit des Netzes wird auch dadurch verbessert, dass in Abständen vertikale Litzen mit Leitern versehen werden. Vor dem Setzen der Netze wird der Bewuchs mit einem Motormäher oder Rasenmäher geschnitten, um Kontakt mit dem Bewuchs zu minimieren. Sehr leistungsfähige Geräte werden auch mit Bewuchs fertig.
Als Alternative zum Netz bleibt nur der vierlitzige Elektrozaun mit Litzen auf 25, 45, 65 und 100 cm Bodenabstand. Als Eckpfähle werden Holz- oder Metallpfähle, als Streckenpfähle Kunststoffpfähle verwendet. Auch hier ist auf die Litzenqualität zu achten.
Zur Gewährleistung der Hütesicherheit gehört auch die tägliche Spannungskontrolle am Zaun mit einem Zaunprüfer. Nach den VDE-Vorschriften sind im Abstand von 100 m, bei der Einmündung von Wegen, oder an Stellen, an denen kein Elektrozaun vermutet wird, Warnschilder anzubringen.