Gut, dass Sie sich vor Beginn der Schafhaltung über die damit verbundenen Verpflichtungen informieren, denn so vermeiden Sie unliebsame Überraschungen. Schafe eignen sich hervorragend für die (Rest-)Grünlandbewirtschaftung. Von 1 ha eines ertragreichen Standortes können als Faustzahl bis zu zehn Mutterschafe ernährt werden. Sind Sie noch auf der Suche nach Zuchttieren, werden Sie neben einer Kleinanzeige im Landwirtschaftlichen Wochenblatt auch im Internet unter www.schafzucht-nrw.de fündig. Hier sind alle Schafzüchter in NRW nach Rassen sortiert aufgelistet.
Folgende Meldepflichten gibt es derzeit: Innerhalb von sieben Tagen nach dem Kauf sind Schafzugänge zu melden. Dies kann man online unter http://www.hi-tier.de oder auch per Meldekarte beim Landeskontrollverband (LKV) in Krefeld erledigen. Der Beginn der Schafhaltung ist weiterhin dem zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse mitzuteilen. Ebenso sollten Sie die landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger in Münster, insbesondere die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft ab 0,26 ha bewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche, über die Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit informieren. Somit sind die damit verbundenen Risiken wie Unfallgefahren abgedeckt. Zu empfehlen ist der Abschluss einer Tierhalter- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Übrigens: In NRW ist der LKV zuständig für die Vergabe von Ohrmarken gemäß Viehverkehrs-Verordnung. Diese schreibt neben der Kennzeichnungspflicht die Führung eines Bestandsregisters vor. Hier sind Bestandsbewegungen zu dokumentieren, wie der Zukauf im Teil B durch ein Begleitpapier, welches Ihnen der Verkäufer für den Transport der gerade erstandenen Tiere ausstellen wird. Die Verabreichung von Medikamenten an Nutztiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, ist in einem Bestandsbuch für Arzneimittel zu dokumentieren.
Die „Mutterschafprämie“ als Tierprämie wurde vor geraumer Zeit in Deutschland abgeschafft. Sie wurde in besondere Zahlungsansprüche umgewandelt. Diese werden nun bis 2013 abgeschmolzen, im Gegenzug steigt die Grünlandprämie, die Sie im Frühjahr bei der Landwirtschaftskammer NRW beantragen können.
Die zu bewirtschaftenden Flächen sollten vor der ersten Nutzung auf Giftpflanzen, insbesondere auch im Bereich der Nachbarparzellen, untersucht werden. Neben festen werden gern auch flexible Zaunsysteme für Schafe eingesetzt. Zur Unterbringung ist als Witterungsschutz ein einfacher Unterstand ausreichend.