Wochenblatt-Leser Achim L. fragt: In diesem Jahr gibt es in meinem Wirtschaftsgebäude eine echte Rattenplage. Beim Köderkauf erhielt ich den Hinweis, dass der Kauf von Rattenködern schon jetzt nur eingeschränkt möglich ist, ab Jahresende nur bei Vorlage eines Berechtigungsscheins. Wie kann ich diesen als Landwirt mit vertretbarem Aufwand erwerben?
Karin Loch, Fachbereichsleiterin Schädlingsbekämpfung, Deula Kempen, antwortet: Alle Rodentizide müssen zugelassen werden – die meisten als Biozidprodukte durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), manche als Pflanzenschutzmittel durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Bei beiden Zulassungen muss die Indikation passen. Dazu gehört auch ein zulässiger Anwenderkreis. Manche Wirkstoffe sind berufsmäßigen Anwendern vorbehalten. Welche Anwender welches Produkt nutzen dürfen, erfährt man in der Gebrauchsanleitung. Der Handel muss schon seit August 2021 sicherstellen, dass nur der zulässige Anwenderkreis die entsprechenden Produkte erhält, die er auch anwenden darf.
Nur mit Sachkunde-Nachweis
Bei den Pflanzenschutzmitteln gibt es zwei Kategorien:
- Produkte für nicht berufliche Anwender;
- Produkte für berufliche Anwender, dazu gehören Landwirte. Beim Erwerb muss der Käufer seine Berechtigung mit der Pflanzenschutz-Sachkundekarte nachweisen.
Bei den Biozidprodukten gibt es drei mögliche Anwenderkreise:
- nicht berufliche Anwender bzw. die breite Öffentlichkeit;
- berufliche Anwender;
- berufliche Anwender mit Zusatzqualifikation.
Anerkannt für die berufliche Anwendung dieser Biozid-Produkte ist auch die Sachkunde zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, nachgewiesen durch die Sachkunde-Karte. Dies gilt für Anwendungen im eigenen Betrieb. Gewerbsmäßiger Einsatz zieht zusätzliche Anforderungen nach Tierschutzgesetz nach sich.
Anerkannt sind weiterhin der Berufsabschluss Schädlingsbekämpfer/in und Sachkundeabschlüsse für Teilbereiche der Schädlingsbekämpfung nach Gefahrstoffverordnung.
Für beide Sachkundeabschlüsse sind regelmäßige Fortbildungen erforderlich.
Lesen Sie mehr:
(Folge 4-2024)