Ungeziefer wie Silberfische stellen einen Mangel an der Mietwohnung dar. Sie sind meistens die Folge von zu hoher Raumfeuchtigkeit. Vorausgesetzt, die Silberfischchen waren nicht schon bei Beginn des Mietverhältnisses vorhanden, muss der Mieter den Befall, wie jeden anderen Mangel, zunächst dem Vermieter anzeigen. Nur so hat der Vermieter ja die Chance, den Mangel zu beseitigen.
Sind Sie über den Befall nicht informiert worden, bevor der Mieter einen Kammerjäger beauftragt hat, bleibt der Mieter auf den Kosten des von ihm beauftragten Kammerjägers sitzen. Gleiches gilt, wenn der Mieter für den Befall verantwortlich ist, weil er zum Beispiel das Bad und die Küche nicht ausreichend lüftet.
Wir können aus Ihrer Frage leider nicht erkennen, warum die Silberfischchen zuletzt so massiv in der Mietwohnung aufgetreten sind. Ist die Ursache unklar, geht dies in der Regel zulasten des Vermieters.
Eine etwaige Vereinbarung in Ihrem Mietvertrag, dass in jedem Fall ohne Berücksichtigung der Ursache der Mieter für eine Ungezieferbekämpfung zuständig ist, wäre unwirksam. Ihr Mieter hingegen kann die Kosten ersetzt verlangen, wenn Sie als Vermieter nach der Mangelanzeige untätig geblieben sind oder der Befall so schwerwiegend ist, dass ein sofortiger Einsatz des Kammerjägers notwendig war.
(Folge 13-2019)