Konkurrenz durch Wanderimker?

Ich bin Imker und habe folgende Frage: In diesem Sommer hat ein Imker aus einem weiter entfernten Gebiet 90 Bienenvölker (3 x 30 Bienenkästen) bei uns im Sauerland, in meiner Nähe, aufgestellt. Ist das bei dieser Menge so hinzunehmen?

Bienenhaltung ist in Deutschland privilegiert. Jeder darf, sofern er die Erlaubnis des Grundstücksbesitzers hat, seine Bienenvölker überall aufstellen. Diese Erlaubnis ist unabhängig von der Zahl der Bienenvölker, von der Jahreszeit oder der Nähe zu anderen Bienenständen.

Der Imker ist nicht verpflichtet, sich beim örtlichen Imkerverein zu melden oder deren Vereins-Richtlinien zu beachten. Das Land NRW hat keine gesetzliche Regelung zur Wanderimkerei und auch der Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e. V. hat keine Wanderrichtlinien für seine Mitglieder erlassen.

Die Landwirtschaftskammer NRW hat auf der Internetseite www.apis-ev.de unter dem Button „Downloads“ ein Infoblatt zu Richtlinien eingestellt, das Verhaltensregeln beschreibt, die eingehalten werden sollten, um Bienenhaltung im Außenbereich auch für die Nachbarn erträglich zu machen. Solange keine „erheblichen“ Beeinträchtigungen von der Bienenhaltung ausgehen, kann diese in der Regel nicht verboten werden.

In dem von Ihnen beschriebenen Fall handelt es sich um Wanderstände; die von einem erwerbsmäßig arbeitenden Wanderimker zur Nutzung einer besonderen Tracht (Wald, Weidenröschen usw.) eingerichtet wurden. Diese Völker müssen über ein Gesundheits­zeugnis verfügen und der Wanderstand muss dem zuständigen Kreisveterinär angezeigt werden. Ist dies geschehen und liegt die Genehmigung des Grundstücksbesitzers vor, kann gegen diesen Wanderstand nichts unternommen werden.

Wir gehen davon aus, dass kein wirtschaftlich arbeitender Imker mit seinen Wirtschaftsvölkern in einen Bereich hineinwandert, der ihm nicht lukrative Ernten verspricht. Daher besteht auch kein Grund zur Sorge, dass die Völker der örtlichen Imker hungern müssen oder in irgendeiner Weise gefährdet sind.

Ob in dem speziellen Fall 3 x 30 Völker zu viel für die Region und die einzufahrende Tracht sind, kann von unserer Seite aus nicht beurteilt werden. Honigtautrachten werden allerdings durchaus mit 30 Völkern angewandert.

Nichtsdestotrotz ist auch vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Seite ein kollegiales Umgehen miteinander angezeigt. Hier sollte jeder Wanderimker den Kontakt mit dem örtlichen Imkerverein oder den ansässigen Imkern suchen, um Streitigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden.