Wochenblatt-Leserin Nadja P. fragt: Die Ausbreitung der invasiven Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) in NRW bereitet in Imkerkreisen Sorgen. Nun habe ich auf dem „Apisticus-Tag“ in Münster kürzlich diese Velutina-Falle gesehen (Foto), die dort zum Kauf angeboten wurde. Darf diese Falle in der Praxis überhaupt eingesetzt werden?
Christian Monier, Imker und Wespenberater, Arnsberg, antwortet: Diese sogenannten selektiven Fallen gibt es von verschiedenen Herstellern und sie funktionieren alle nach dem gleichen Prinzip. Es gibt eine Öffnung, durch die die Gelbfüßige (Asiatische) Hornisse (Vespa velutina) so gerade eben durchpasst. Dadurch können dickere Insekten, beispielsweise Hummeln, nicht gefangen werden. Mehrere kleinere Löcher, durch die die Gelbfüßige Hornisse nicht durchpasst, ermöglichen es kleinen Insekten (zum Beispiel Honigbienen), der Falle zu entkommen.
Jedoch ist unsere einheimische Hornisse (Vespa Crabro) von ähnlicher Statur wie die Gelbfüßige Hornisse und sitzt somit ebenfalls in der Falle fest.
Laut Bundesnaturschutzgesetz geschützte Art
Der Hersteller schreibt in seiner Anleitung, dass die regionalen Bestimmungen zu beachten sind. Bei uns in Deutschland ist dies das Bundesnaturschutzgesetz. In § 44 heißt es dort: Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten (darunter fällt die einheimische Europäische Hornisse) nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten ... Somit ist Ihre Einschätzung richtig: Der Betrieb solcher teilselektiven Fallen ist in Deutschland verboten. Es drohen empfindliche Geldstrafen. Dies gilt übrigens auch für andere im Handel erhältliche oder selbst gebastelte Wespenfallen.
Darüber hinaus ist der Nutzen solcher Fallen bei der Bekämpfung der invasiven gebietsfremden Gelbfüßigen Hornisse als sehr gering einzustufen. Einzelne gefangene Tiere beeinträchtigen die Nestentwicklung nicht und verhindern auch nicht die Vermehrung des Volkes im nächsten Jahr. Es ist wesentlich sinnvoller, sich mit anderen Imkern und Interessierten zusammenzuschließen und die Nester der Gelbfüßigen Hornisse in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde zu suchen.
Denn nur wenn die Nester gefunden werden, können diese auch vernichtet werden, damit aus diesen im Idealfall erst gar keine neuen Königinnen entweichen können.
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(Folge 12-2024)