Die vorgelegte Probe enthielt etwa ein Dutzend lebende Diebskäfer der Gattung Ptinus Linné. Die Familie der Diebskäfer (Coleoptera: Ptinidae) ist in Mitteleuropa mit gut 20 Arten vertreten, wobei die meisten zur Gattung Ptinus gehören. Die nähere Bestimmung der einzelnen Ptinus-Arten ist mitunter nicht ganz einfach. Bei einigen Arten gibt es einen ausgeprägten Geschlechtsdimorphismus, Männchen und Weibchen sehen also deutlich anders aus.
Bei uns ist der Kräuterdieb (Ptinus fur) der häufigste Diebskäfer. Ihn finden wir oft in der Nähe des Menschen, in Scheunen, Ställen, Lagerhallen oder ähnlichen Gebäuden, aber auch im Freiland in verschiedenen Tiernestern. Hier ernähren sich sowohl Larven als auch Käfer von Getreide und anderen trockenen Substanzen pflanzlicher Herkunft, aber auch von Wolle, Federn, Leder und ähnlichen tierischen Materialien. Die Diebskäfer kommen insofern als Vorrats- und Materialschädlinge in Betracht, sie werden aber nicht als Holzschädlinge eingestuft.
Im konkreten Fall sollten Sie zunächst überlegen, wie wichtig eine nachhaltige Tilgung des Diebskäfers für Sie ist. Für eine gezielte Bekämpfung ist es jedenfalls notwendig, den Ausgangspunkt des Befalls, also die Brutstätten mit den etwa 5 mm großen Larven des Diebskäfers, ausfindig zu machen. Es könnte sein, dass der Befallsherd in Zwischenböden oder sonstigen Hohlräumen des Wirtschaftsgebäudes liegt, in denen geeignetes Nahrungssubstrat vorhanden ist.
Bei einem solchen Befall in schwer zugänglichen Boden- und Deckenhohlräumen ist eine erfolgreiche Bekämpfung nicht einfach. Sie können zunächst versuchen, alle vorhandenen Ritzen, Fugen und Spalten sorgfältig abzudichten.
Wenn diese Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg haben, hilft nur eine fachmännische chemische Behandlung der Räume und der Zwischenböden. Hierzu müssen meist einige Dielenbretter gelöst oder angebohrt werden, um die insektiziden Wirkstoffe in die Zwischenräume einbringen zu können. Alternativ könnte ein solcher Befall auch durch das Einblasen von Kieselgur-Präparaten in die befallenen Hohlräume getilgt werden.
Derartige Bekämpfungsmaßnahmen sollten Sie von einer zuverlässig arbeitenden Schädlingsbekämpfungsfirma ausführen lassen, wobei Sie zweckmäßigerweise vor Beginn der Bekämpfungsaktion von der betreffenden Firma die Garantie einfordern sollten, dass der Befall auch tatsächlich getilgt wird. Bei einer chemischen Bekämpfungsmaßnahme ist darüber hinaus sicherzustellen, dass eine Gefährdung der Hausbewohner sowie des Viehs in angrenzenden Stallungen ausgeschlossen wird.