Teure Reparatur: Muss ich zahlen?

Von meinem Scheibenmäher war geräteseitig die Zapfwelle defekt. Der Inhaber des Landmaschinenbetriebes meinte, Freilauf und Kreuzgelenk müssten erneuert werden. „Das Ganze wird nicht so teuer werden“, meinte er wörtlich. Nach zwei Wochen hieß es, die Zapfwelle sei fertig. Kosten: 592 €. Zweimal bat ich den Inhaber um ein Gespräch. Vergeblich. Er will die Zapfwelle nur herausgeben, wenn ich die Rechnung begleiche. Habe mir dann eine neue Zapfwelle für 235 € + MwSt. gekauft. Jetzt hat mich der Betrieb auf Zahlung verklagt.

Ist beim Werkvertrag kein Preis vereinbart und gibt es auch keine vorgegebenen Regelungen („Taxe“), dann kann der Unternehmer die übliche Vergütung verlangen. Sie wird hier wohl aus einem angemessenem Stundensatz und den angefallenen Materialkosten zu bilden sein.

Fraglich ist, ob diese durch den Neuanschaffungspreis nach oben begrenzt wird. Dies wäre zu bejahen, wenn Sie Ihren Auftrag unter die Bedingung gestellt hätten, dass der Neuanschaffungspreis nicht überschritten wird. Nach Ihren
eigenen Angaben haben Sie den Auftrag aber mündlich ohne diese Einschränkung erteilt.

Der Geschäftsinhaber hat Ihnen keinen Kostenvoranschlag...