Schlepperkauf kein Schnäppchen

Im Oktober 2016 habe ich von einem Berufskollegen einen Schlepper, Baujahr 1993, gekauft. Er hat nichts zugesichert, im Kaufvertrag steht auch nichts. Bei Benutzung stellte ich viele Mängel fest: Die Bremsanlage baut keinen Druck auf, die Heizung ist nicht angeklemmt und muss repariert werden, der rechte Auftritt fehlt. Auch der Kühler war defekt, der Verkäufer hat ihn inzwischen aber repariert. Alle Mängel habe ich reklamiert. Welche Rechte habe ich?

Auch für gebrauchte Kaufgegenstände gilt die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Sache. Allerdings ist eine vertragliche Reduzierung oder ein Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen möglich. Nach Ihren Angaben enthält Ihr Kaufvertrag dazu nichts. Dies sollten Sie aber noch einmal prüfen – häufig verwenden die Parteien beim Maschinenkauf Vertragsvorlagen, die Gewährleistungsausschlüsse enthalten.

Sollte die Gewährleistung tatsächlich nicht ausgeschlossen sein, können Sie Ansprüche geltend...