Radlader mit Gewährleistung?

Ich bin Rentner, habe alle Flächen verpachtet. Im April 2015 hatte ich einen gebrauchten Radlader vom Händler gekauft. Laut Kaufvertrag handelt es sich um einen Privatkauf. Jetzt ist der Lader mit Motorschaden ausgefallen. Habe ich noch Gewährleistung? Falls ja, muss ich ihn beim Verkäufer reparieren lassen?

Auch für gebrauchte Kaufgegenstände gilt grundsätzlich die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Sache. Die Händler reduzieren diese Frist bei gebrauchten Sachen aber in aller Regel durch ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr, Unternehmern gegenüber werden sie für gebrauchte Sachen regelmäßig ganz ausgeschlossen. Prüfen Sie Ihren Kaufvertrag bzw. die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Händlers.

Fraglich ist, ob Sie den Radlader als Unternehmer (Landwirt) gekauft haben oder als Verbraucher. Da Sie Rentner sind und der Kaufvertrag...