Wochenblatt-Leser Andreas V. in A. fragt: Ich möchte an meinem Pkw-Anhänger zusätzliche Verzurrösen anbringen. Darf ich hierfür selbst durch den Fahrzeugrahmen bohren und ist gegebenenfalls eine Abnahme durch den TÜV nötig?
Rat weiß Martin Vaupel, Berater Landtechnik, Straßenverkehrsrecht der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Veränderungen durch Bohren oder Schweißen an einem Fahrzeugrahmen sind mit dem Hersteller des Fahrzeugs abzustimmen und nur von einer entsprechenden Fachwerkstatt oder dem Hersteller selbst durchzuführen.
TÜV-Abnahme
Je nach Eingriff in den Fahrzeugrahmen kann es erforderlich sein, dass ein amtlicher Sachverständiger (zum Beispiel TÜV, Dekra) eine entsprechende Begutachtung vornehmen muss. Dies ist vor Ort abzustimmen und sollte vor dem Umbau erfolgen.
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(Folge 22-2022)