Nur mit Scheinwerfer auf Straßen?

Ich muss hin und wieder bei Dunkelheit mit einem Anbaugerät an meinem Schlepper ein kurzes Stück öffentliche Straße fahren. Reichen zur Kenntlichmachung des Gerätes die eingeschalteten Arbeitsscheinwerfer?

Ganz klar nein! Arbeitsscheinwerfer dürfen nach § 52 StVZO grundsätzlich nicht während der Fahrt auf öffentlichen Straßen benutzt werden.

Stattdessen ist in § 53 b StVZO festgelegt, dass Arbeitsgeräte, die seitlich mehr als 400 mm über den äußersten...