Miststreuer im Straßengraben

Mein Sohn, 22, befuhr mit dem Schlepper, an dem ein ausgeliehener Miststreuer angehängt war, einen Weg. Als er auf die Bankette kam, landeten Schlepper und Hänger im Graben. Am Streuer waren Gelenkwelle und Zugleisten verbogen. Die Reparatur hat 3500 € gekostet. In der Betriebshaftpflicht haben wir Gewahrsamsschäden mitversichert. Trotzdem zahlt die Versicherung nicht. Sie meint, die Zugmaschine hätte den Unfall verursacht.

Sie haben den Schaden offensichtlich der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Traktors gemeldet. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt nur Schäden, die Dritten durch den Betrieb des Fahrzeugs oder aber eines Fahrzeuggespanns zugefügt werden. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die am Fahrzeug selbst oder am gezogenen Anhänger entstehen. Solche Schäden sind entweder durch eine Vollkaskoversicherung oder eine Gewahrsamsschaden-Versicherung abgedeckt.
Eine Gewahrsamsschadenversiche­rung kann durch eine ent­sprechen­de Vereinbarung und eine hierfür zu entrichtende Mehrprämie mit einer bestimmten Versicherungssumme und einer Selbstbeteiligung in die landwirtschaftliche...