Wochenblatt-Leser Maximilian D. fragt: Ich fahre ein E-Bike, das die Motorunterstützung bei 25 km/h abregelt. Ich würde gerne schneller fahren und habe im Internet ein Tuning-Set gefunden. Kann ich das einfach montieren?
pressedienst-fahrrad antwortet: Getunte E-Bikes sind im Straßenverkehr nicht zulässig. Das steht auch auf den Internetseiten, die Tuning-Kits, zum Beispiel in Form von Tuning-Dongles oder auch Chip-Tuning, anbieten. Der Verkauf solcher Sets ist legal, solange der Anbieter darauf hinweist, dass getunte Räder nur auf Privatgelände und nicht im Straßenverkehr gefahren werden dürfen.
Ist der Motor beim Pedelec so manipuliert, dass er über die 25 km/h hinaus unterstützt, handelt es sich aus rechtlicher Sicht nicht mehr um ein Fahrrad, sondern um ein Kleinkraftrad – also einen anderen Fahrzeugtyp. Das getunte Gefährt benötigt beispielsweise eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung und darf nicht mehr auf Radwegen fahren. Außerdem brauchen Fahrer einen Führerschein der Klasse AM und es besteht Helmpflicht. Wird man ohne die entsprechenden Nachweise im öffentlichen Verkehr erwischt, drohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen und zivilrechtliche Konsequenzen wie Haftung für Personenschäden bei Unfällen.
Sicherheitsrisiko für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer
Darüber hinaus können Schäden am Rad entstehen, denn verschiedene Bauteile werden durch die gesteigerte Leistung stärker beansprucht und können schneller verschleißen. Viele Komponenten an E-Bikes, wie zum Beispiel Bremsen, sind auf eine bestimmte Maximalgeschwindigkeit ausgelegt. Manipulationen zum Erreichen einer höheren Geschwindigkeit stellen für Fahrer, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer ein Sicherheitsrisiko dar. Ansprüche auf Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung erlöschen durch das Tuning ebenfalls.
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(Folge 26-2023)