Es darf bei Verwendung des eigenen Schleppers der eigene Diesel gebraucht werden. Aber eine Steuerentlastung für Agrardiesel darf insoweit nicht beantragt werden. Mit der Unterzeichnung des Antrages auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Dieselantrag) erklärt der Antragsteller, dass die von ihm zur Steuerentlastung beantragten, nachweislich nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 Energiesteuergesetz versteuerten Energieerzeugnisse ausschließlich zum Betrieb von Ackerschleppern bei der Ausführung von Arbeiten zur Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung verwendet worden sind. In der Bestandsrechnung (Seite 4, Ziffer 6.6 des Dieselantrages) ist der nichtentlastungsfähige Verbrauch für Arbeiten bei Dritten, z. B. Winterdienst für die Kommune, und Nachbarschaftshilfe abzuziehen.
Zunächst sollten Sie mit der beauftragenden Kommune klären, ob nicht über den Gemeindeversicherungsverband oder die Berufsgenossenschaft für Verwaltungsbehörden eine gesetzliche Unfallversicherung besteht.
Sie sind zum Beispiel für die Nachbarschaftshilfe auf der sicheren Seite, wenn Sie vorher (!) der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eine Mitteilung machen. Bei mehr als 80 Stunden/Jahr oder mehr als acht Arbeitstagen sind Sie dann mit einem Grundbeitrag in Höhe von 100 € zuzüglich eines weiteren Beitrages nach Umfang der Arbeiten beitragspflichtig. Sie haben dann auch einen Leistungsanspruch bei einem Arbeitsunfall im Sinne der Bestimmungen der BG.