AdBlue ist eine hochkonzentrierte 32,5%ige wässrige Harnstofflösung, die weder als Gefahrstoff noch als Gefahrgut eingeordnet ist. Sie ist aber schwach wassergefährdend und in die Wassergefährdungsklasse 1 eingestuft. Werden mehr als 1000 l gelagert, so sind solche Anlagen anzeigepflichtig. In jedem Fall müssen die Grundsatzanforderungen für die Lagerung wassergefährdender Stoffe erfüllt werden. Es muss sichergestellt sein, dass der Lagerbehälter für die Lagerung von AdBlue geeignet ist, beim Betanken des Fahrzeugs auf dem Abfüllplatz auslaufendes AdBlue zurückgehalten wird und der Boden des Abfüllplatzes dicht ist. An den Abfüllplatz werden also die gleichen Anforderungen gestellt wie beim Betanken mit Diesel. Daher empfiehlt es sich, den AdBlue-Behälter in der Nähe des Dieselbehälters zu platzieren und denselben Abfüllplatz zu benutzen.
Bei der Wahl des Lagerortes muss beachtet werden, dass AdBlue bei –11 °C gefriert. Es ist allerdings problemlos einzusetzen, wenn es wieder auftaut.
AdBlue wird in 10-l-Kanistern, 210-l-Fässern oder in 1000-l-Kunststoffbehältern auf Paletten (IBC) angeboten. Bei der Lagermenge muss berücksichtigt werden, dass AdBlue altert und die Haltbarkeit in Abhängigkeit von der Lagertemperatur begrenzt ist. Bei konstanten Lagertemperaturen von 10 °C beträgt die Mindesthaltbarkeit 36 Monate, bei 25 °C 18 Monate, bei 30 °C 12 Monate und bei 35 °C 6 Monate. Temperaturen über 25 °C sollten generell vermieden werden, da AdBlue ab etwa 23 °C anfängt, sich zu zersetzen.