Wochenblatt-Leser Lutz A. fragt: Ich betreue Flüchtlinge aus der Ukraine. Wir sind uns nicht sicher, ob und wie lange die ukrainischen Führerscheine in Deutschland gelten.
Torsten Wobser, Redaktion, antwortet: Normalerweise gelten Nicht-EU-Führerscheine innerhalb der EU nur für sechs Monate. Danach wird die Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt und muss umgeschrieben werden. Je nach Herkunftsland kann dafür eine komplette Fahrerlaubnisprüfung notwendig sein.
Solange Schutzstatus gilt, nichts unternehmen
Für Geflüchtete aus der Ukraine gilt das jedoch nicht. Sie müssen bis zum Ablauf des Schutzstatus nichts unternehmen. Ihr ukrainischer Führerschein wird derzeit in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich. Dies gilt auch, wenn der ukrainische Führerschein nach dem 31. Dezember 2021 abgelaufen ist.
Wer nach Ablauf des Schutzstatus langfristig in Deutschland wohnen möchte, muss den Führerschein jedoch bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde umschreiben lassen.
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(Folge 26-2023)