Führerscheintausch: T nicht vergessen!

Leserfrage: Ich bin Jahrgang 1970 und muss bis zum 19. Januar meinen alten (rosa) Führerschein umtauschen. Benötige ich eine Bescheinigung der Landwirtschaftskammer, damit die Fahrerlaubnis T eingetragen werden kann?

Wochenblatt-Leser Richard L. fragt: Ich bin Jahrgang 1970 und muss bis zum 19. Januar meinen alten (rosa) Führerschein umtauschen. Als ich bei der zuständigen Mitarbeiterin der Stadt erwähnte, dass ich Landwirt bin, meinte diese, ich würde für den Umtausch auch eine Bescheinigung der Landwirtschaftskammer benötigen, damit sie die Fahrerlaubnis T eintragen kann. Stimmt das?

Torsten Wobser, Redaktion, antwortet: Ja, in dem von Ihnen beschriebenen Fall können die Straßenverkehrsämter Bescheinigungen verlangen. Zum Hintergrund: Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein...