Ist Datenabgleich zulässig?

Darf die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft NRW Daten aus den Flächenanträgen, die bei der Landwirtschaftskammer eingehen, mit den vorliegenden eigenen Daten abgleichen? Wie sieht es aus mit Datenschutz?

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist berechtigt, Daten aus den Flächenanträgen, die Landwirte bei der Landwirtschaftskammer NRW einreichen, mit den eigenen Daten abzugleichen. Der Datenabgleich ist in § 197 Sozialgesetzbuch (SGB) VII geregelt.

Ziel des Abgleiches: In den Flächenanträgen geben die Landwirte ihre...