Wenn Ihre Tochter den Familienrechner nutzen soll, empfiehlt es sich zunächst, ihr dort ein eigenes Benutzerkonto mit genau festgelegten Rechten einzurichten. Es ist nicht notwendig, dass Ihre Tochter Zugriff auf die persönlichen Dateien und Programme aller anderen Familienmitglieder hat. Das gilt vor allem für den Fall, dass Sie den Familienrechner auch als Betriebsrechner nutzen und dort vertrauliche Informationen über Ihren Betrieb speichern.
Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an wirklich guten, kindgerechten Internetseiten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat auf seiner Internetseite www.bsi-fuer-buerger.de ausführliche Informationen zum Thema Kinderschutz im Internet zusammengestellt. Vom BSI wird die Internetseite www.seitenstark.de empfohlen, die diverse Kinderseiten auflistet. Bei diesen Seiten können Sie davon ausgehen, dass sich dort geeignete Inhalte für Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren finden. Trotzdem schadet es nicht, sich Internetseiten, die Ihre Tochter besuchen darf, vorher kurz anzusehen. Ein Blick ins Impressum verrät, wer für die Inhalte der Seite verantwortlich ist. Kommt Ihnen eine Seite komisch vor bzw. macht das Impressum einen unseriösen Eindruck, etwa weil es unvollständig oder sogar gar nicht vorhanden ist, lassen Sie lieber die Finger von der Seite.
Spezielle Filterprogramme verhindern, dass Ihre Tochter bestimmte Internetseiten besucht. Sogenannte Family-Filter werden zum Beispiel von Internetprovidern wie AOL, T-online oder Arcor angeboten. Damit können Sie nicht nur den Zugriff auf bestimmte Internetseiten verhindern, sondern beispielsweise auch die Nutzungszeiten fürs Internet oder auch für den Computer beschränken.
Übrigens: Auch das Wochenblatt hat eine eigene Kinderseite im Internet. Dort finden Kinder unter anderem tolle Basteltipps, Rezepte oder Spiele. Klicken Sie doch mal rein, unter http://kinder.wochenblatt.com.