Für die Errichtung eines Daches auf Ihrer bestehenden Dungplatte brauchen Sie eine Baugenehmigung. Diese Baumaßnahme gehört nicht zu den genehmigungsfreien Vorhaben gemäß § 65 der Landesbauordnung NRW. Auch wenn die Dungplatte schon vorhanden ist, wird das Dach als eigenes Bauwerk angesehen und muss gemäß § 68 BauO NRW im vereinfachten Genehmigungsverfahren beantragt werden. Hierzu gehört auch eine Statik, da das Dach eventuell auch Einfluss auf die Dungplatte nimmt.
Doch bitte denken Sie auch daran: Eine Baugenehmigung für das Dach werden Sie nur erhalten, wenn die vorhandene Mistplatte sowohl baurechtlich als auch wasserrechtlich bereits genehmigt ist.
Sie sollten Ihre Pläne vorab mit dem zuständigen Bauamt und Ihrem Architekten besprechen. So können Sie mögliche Schwierigkeiten bei der Antragstellung vermeiden.