Darf Handwerker Auftrag abbrechen?

Leserfrage: Ein Unternehmer saniert unsere Terrasse. Als wir nun wieder eine Nachbesserung eingefordert haben, hat uns der Handwerker angekündigt, weitere Arbeiten nicht mehr zu erledigen. Hat der Unternehmer das Recht, den Auftrag abzubrechen?

Wochenblatt-Leserin Maya C. in W. fragt: Ein Unternehmer saniert unsere Terrasse. Die Platten wurden mangelhaft verlegt und mussten nachgebessert werden. Als nun eine Mauerabdeckung zu kurz geliefert wurde und wir wieder eine Nachbesserung eingefordert haben, hat uns der Handwerker angekündigt, weitere Arbeiten nicht mehr zu erledigen. Es geht um Verputzarbeiten, die er schon begonnen hat. Den Auftrag haben wir während der laufenden Arbeiten erteilt. Hat der Unternehmer das Recht, den Auftrag abzubrechen?

Stefan Schomakers, Rechtsanwalt, WLV: Wir legen bei der Beantwortung der Frage zunächst die Annahme zugrunde, dass mangels Vereinbarung ausschließlich BGB-Recht Anwendung findet und nicht die speziellen Vorschriften...