Den Unterlagen zur Beantragung der Prämien liegen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen bei. Es gibt dabei folgende Anträge: „Antrag auf Anerkennung eines Falles höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände“ sowie den Antrag „Ausnahmegenehmigung zur Anerkennung einer nicht landwirtschaftlichen Tätigkeit“. Der letztere Antrag wäre in Ihrem Fall der richtige.
Sollte der Antrag nicht mehr vorliegen, kann er im Internet auf der Homepage der Landwirtschaftskammer (www.landwirtschaftskammer.de) heruntergeladen werden. Danach müssen Sie den ausgefüllten Antrag bei Ihrer Kreisstelle der Landwirtschaftskammer abgeben. Dort wird er vom zuständigen Referenten unterschrieben und an die Landwirtschaftskammer in Bonn zur Genehmigung weiterleitet.
Die Genehmigung wird Ihnen dann schriftlich erteilt.