Pächter hat alte Hofeichen gefällt

Mein Hof, 25 ha, mit allen Gebäuden ist für 30 Jahre verpachtet. Jetzt hat der Pächter, ohne zu fragen, meine 100-jährigen Eichen (30 Stück) abgeholzt. Laut Pachtvertrag ist er für die Pflege der Wallhecke zuständig, Holz darf er nur mit schriftlicher Zustimmung des Verpächters schlagen. Kann ich fristlos kündigen? Worauf muss ich bei Berechnung der Entschädigung achten? Ich hätte die Eichen nie abgeholzt, sie gehörten einfach zum Hof.

Die Pflichten und Rechte, die aufseiten des Pächters bestehen, ergeben sich in erster Linie aus dem Pachtvertrag, den Sie mit ihm geschlossen haben. Auch wenn wir den Pachtvertrag im Detail nicht kennen, deutet zwar die Vereinbarung über die Pflege der Wallhecke darauf hin, dass der Pächter diese in angemessenen Abständen auf den Stock setzen darf, was einer ordnungsgemäßen und gängigen Pflege entspricht. Daraus kann der Pächter aber nicht ableiten, dass er ohne Ihre Zustimmung befugt ist, Einzelbäume, die sich auf dem Pachtgrundstück befinden, abzuholzen.

Dies widerspräche auch den Vorgaben des...