Vorrangig sind die Regelungen des Pachtvertrages. Danach ist nicht eine bestimmte Anpassung verbindlich vorgeschrieben, sondern es soll nur im Falle der „Verbesserung der wirtschaftlichen Situation, gemessen an der ortsüblichen Pachtentwicklung“, über eine Erhöhung „verhandelt werden“. Diese Formulierungen sind ziemlich nichtssagend. Sowohl die „Verbesserung der wirtschaftlichen Situation“ ist ein unklarer Begriff, ebenso, dass über eine Erhöhung nur „verhandelt“ wird. Aus dem Pachtvertrag geht nicht klar hervor, wie der Pachtpreis angepasst werden darf.
Somit verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen. Nach § 593 BGB kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Anpassung des Pachtvertrages verlangt werden:
„Haben sich nach Abschluss des Pachtvertrages die Verhältnisse, die für die Festsetzung der Vertragsleistungen maßgebend waren, nachhaltig so geändert, dass die gegenseitigen Verpflichtungen in ein grobes Missverhältnis zueinander geraten sind, so kann jeder Vertragsteil eine Änderung des Vertrags mit Ausnahme der Pachtdauer verlangen.“
Dieser Anspruch ist an hohe Hürden geknüpft. So müssen sich die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Pachtzinses maßgebend waren, nachhaltig so geändert haben, dass die Pacht grob zu niedrig erscheint.
Sie teilen nicht mit, wann der Pachtvertrag, den Sie im Wege des Landkaufs miterworben haben, begonnen hat. Nach Beginn des Pachtvertrages muss sich eine Änderung der Verhältnisse eingestellt haben. Man müsste zunächst ermitteln, wie das örtliche Pachtniveau bei Pachtbeginn war. Danach müsste sich das Pachtniveau ganz erheblich verändert haben. Sollte dies der Fall sein, können Sie vom Pächter mehr Pacht verlangen.
Jedoch können Sie nicht zwingend das jetzt vorhandene ortsübliche Niveau fordern, sondern Sie müssen berücksichtigen, welcher Pachtpreis bei Pachtanfang festgesetzt wurde. Ist man damals oberhalb oder unterhalb des ortsüblichen Niveaus geblieben? Folglich muss auch die heute zu verlangende Pacht ober- oder unterhalb des jetzt bestehenden ortsüblichen Niveaus bleiben.