Pachtfläche vorzeitig zurückgeben?

Mein Verpächter hat ein Stück des von mir mündlich gepachteten Grünlandes an den Straßenbau verkauft. Darauf soll ein Fahrradweg gebaut werden. Jetzt muss der vierdrähtige Stacheldrahtzaun versetzt werden. Welche Kündigungsfrist muss der Verpächter einhalten? Wie viel Entschädigung kann ich fordern, wenn ich die Fläche vor Ablauf des Pachtverhältnisses freigebe und den Zaun selbst versetze? Wir sind ein anerkannter Biobetrieb.

Bei Zupacht einer Fläche auf der Basis eines mündlichen Pachtvertrages gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dass spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres für den Schluss des nächsten Pachtjahres gekündigt werden kann. Dies bedeutet: Kündigt der Verpächter zum Beispiel heute oder bis spätestens 4. Januar 2012, dann endet das Pachtverhältnis zum 31. Dezember 2013.

Sofern die gepachtete Fläche...