Wer zahlt gerichtliche Vorkosten?

Vor dem Landgericht habe ich eine Klage gegen einen Dachdecker gewonnen. Es ging um Baumängel. Das Gericht hatte einen Sachverständigen beauftragt, der von der Gegenseite bezahlt wurde. Kann ich die für den Schiedsmann entstandenen außergerichtlichen Vorkosten nicht geltend machen, wie mein Anwalt behauptet?

Nach § 633 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haben Sie bei einem Werkvertrag Anspruch, dass der Unternehmer das Werk frei von Sachmängeln erstellt. Dagegen hat der Dachdecker verstoßen, denn es gab Baumängel. Ihnen standen daher die Rechte aus § 634 BGB zu, dazu gehören die Rechte auf Nacherfüllung und Schadenersatz.

Anerkannt ist, dass bestimmte Aufwendungen, die Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche tätigen mussten, als Schadenersatz von der Gegenseite zu erstatten sind. Dazu zählen die Kosten...