Wir gehen davon aus, dass die auf der Wiese liegenden Bäume Ihnen gehören und dass im Pachtvertrag keine Individualvereinbarung dahingehend getroffen worden ist, wer für die Beseitigung der Bäume zuständig ist bzw. wem das Stammholz und Fallholz nach der Aufarbeitung gehört.
Grundsätzlich gilt Folgendes: Der Verpächter ist verpflichtet, dem Pächter die uneingeschränkte Nutzung des Pachtgrundstückes zu ermöglichen. Er ist ferner verpflichtet, den Pachtgegenstand zu erhalten und wiederherzustellen. Hierunter fallen auch Maßnahmen, die aufgrund von Sturmschäden entstehen. Nicht dazu zählen einzelne herabfallende Äste, die üblicherweise altersbedingt herunterfallen, beispielsweise aufgrund üblicher Abgänge.
In Ihrem Fall sind jedoch mehrere Bäume aufgrund des Sturmes auf die Wiese umgestürzt. Deshalb sind Sie letztendlich als Verpächter für die Beseitigung und Aufarbeitung zuständig. Andererseits verbleibt Ihnen natürlich der Gegenwert, nämlich das Stammholz und das Brennholz.