Wenn sich die KG auflöst

Leserfrage: Ich bin Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG). Diese wird aufgelöst. Wenn ich der Auflösung zustimme, habe ich dann noch Einfluss auf die Bilanzen?

Wochenblatt-Leser Philipp B. fragt: Ich bin Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG). Diese wird aufgelöst. Für die letzten zwei Jahre liegen vorläufige Bilanzen vor. Seit vier Jahren gab es keine Gesellschafterversammlung. Wenn ich der Auflösung zustimme, habe ich dann noch Einfluss auf die Bilanzen?

Thomas Hemmelgarn, Rechtsanwalt, WLV, antwortet: Rechte und Pflichten in der KG: Die Rechte und Pflichten eines Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft (KG) ergeben sich aus dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag und ergänzend durch die bestehenden gesetzlichen gesellschaftsrechtlichen Regelungen.

Auflösen der KG: Die Auflösung einer KG bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Gesellschafter, welche in einer Gesellschafterversammlung zu erfolgen hat.

Versammlung ist ein Muss: Soweit nach Ihrer Schilderung in den letzten Jahren keine Gesellschafterversammlung...